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Kennzeichnung Käse | Unterschiedliche Vorgaben bei vor- und unverpackten Sorten

Käseverpackungen müssen VerbraucherInnen ausreichend informieren. Dafür sorgen Gesetze, wie die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) der Europäischen Union (EU), die bereits seit dem Jahr 2014 europaweit gilt. Seit dem 13. Dezember 2016 ist außerdem die Nährwertkennzeichnung auf vorverpackten Waren verpflichtend. 

Bei Käse wird ein Unterschied in der Deklaration von loser und vorverpackter Ware gemacht. Schließlich kann an der Käsetheke noch die Fachkraft gefragt werden. In der offenen Theke (auch Cabrio-Theke genannt) gelten die Richtlinien von vorverpacktem Käse.

Das Merkblatt über die Kennzeichnung von unverpacktem Käse finden Sie hier.
Quelle Baden Württemberg, Chemische und Veterinäruntersuchungsämter, Stand 01/2018.

Das Merkblatt über die Kennzeichnung von vorverpacktem Käse finden Sie hier.
Quelle: Der Landrat, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Dienststelle: Bergisch Gladbach

 

 


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