Gesetzliches

Welche Kontrollen schützen unsere Gesundheit?

 

Käse muss mikrobiologische Grenzwerte bei folgenden Keimarten/-gruppe erfüllen:

  • Listeria monocytogenes
  • Salmonella
  • Staphylokokken-Enterotoxin und koagulasepositive Staphylokokken
  • Escherichia Coli

Die Hinweise zu den mikrobiologschen Kriterien mit Grenzwerten müssen wegen ihrer Komplexität sehr umfangreich dargestellt werden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat eine sehr übersichtliche Darstellung veröffentlicht (Stand 12.12.2015) die Sie hinter dieser pdf:

Bei der Vallée Verte gilt für die Käse die wir handeln das Prinzip der Eigenkontrolle. Deshalb werden regelmäßig Eigenuntersuchungen nach Probenplan durchgeführt.

Unter der Rubrik Käsewissen/Gesundheitsaspekte sind die Mikroorganismen tiefergehend erklärt.

 


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